Kanzlei Ruck - Rechtsanwalt für
Familienrecht in Stuttgart.

Fachanwälte für Familienrecht gibt es inzwischen wie „Sand am Meer“; wie sollen Sie da den Richtigen finden!? Ich selber bin seit inzwischen fast 38 Jahre ausschließlich im Familienrecht tätig, davon rund 19 Jahre als Fachanwalt. Mit Ausnahme der Beratung bei Eheverträgen, geht es dabei immer um eine potentielle „Konkurssituation“ mit hohem emotionalem Hintergrund. Scheitert die Ehe und gibt es keine vertraglichen Regelungen, finden sich die Eheleute nicht nur automatisch im Familienrecht und seinen gesetzlichen Ausgleichssystemen, sondern auch in einem gerichtsdominierten, überwiegend streitigen Auseinander-setzungssystem wieder. Familiengerichte, häufig mit Anwaltszwang, sind trotz des freundlichen Begriffs Streitgerichte und daran ändert sich auch nichts dadurch, dass man dort statt Klage „Antrag“ sagt und die Parteien verharmlosend „Beteiligte“ nennt. Wer streiten will und nicht anders kann, dem helfe ich natürlich auch. Dies gilt umso mehr, als der Wille zu einvernehmlichen Regelungen häufig an der mangelnden Bereitschaft des anderen Ehegatten scheitert, einem Ehegatten also der Streit aufgezwungen wird.

Klug ist dieser Weg dennoch nicht, abgesehen davon, dass der Streit immer der teuerste Weg zum Ziel ist. Diese Erkenntnis haben inzwischen viele Betroffene, aber es gibt keine wirklich erfolgversprechenden Alternativen zum Gesetz und den Gerichten. Natürlich versuchen die meisten Anwälte vor dem Streit eine Einigung und häufig gelingt dies auch, obwohl ihre vorgegebene Parteistellung dies grundsätzlich erschwert. Mediation, das Zauberwort seit Jahrzehnten, ist nach meinen Berufserfahrungen seit 1985 selten erfolgreich, zumindest wenn man eine umfassende Konfliktbefriedung erwartet.

Warum Familienmediation im Kontext von Trennung und Scheidung meistens scheitert ist vielschichtig. Ein wesentlicher Aspekt ist – man muss das so deutlich sagen – die mangelnde Persönlichkeit der Mediatoren. Man muss eben nicht nur langjährige Kenntnisse und Erfahrungen im Familienrecht haben, um zwei häufig emotionsgeladene Ehegatten mit in der Regel unterschiedlichen Kräfte- und Machtverhältnissen zusammenzubringen, sondern es braucht Persönlichkeit im umfassenden Sinn. Diese menschliche Qualifikation wird leider nicht alleine durch Abitur, Studium, Anwaltszulassung und einen erfolgreichen Fachanwaltskurs erreicht.

Hinzu kommt, dass der häufig zu psychologielastigen Mediation eine wesentliche Erfolgskomponente fehlt, nämlich der Druck zur Einigung. Nicht umsonst haben die Oberlandesgerichte – als i.d.R. letzte Rechtsmittelinstanz im Familienrecht – die höchste Vergleichsquote. Wer sich dort nicht einigt, einigt sich kaum noch, weil die Zulassung der Revision zum BGH der absolute Ausnahmefall ist.

Wem es im Familienrecht wirklich um abschließende Befriedung des Familien-konflikts geht, muss deshalb neue Wege gehen. Die Rahmenbedingungen der Beschwerdeinstanz beim Oberlandesgericht lassen sich leider nicht zu 100 % übertragen, aber ein gewisser Druck, die Einigungsbemühungen ernsthaft zu Ende zu bringen, ist für den Erfolg zwingend. Ich biete die Schlichtung der Ehepartner deshalb nur ohne einfache Ausstiegsmöglichkeit an. Mein Ziel ist nicht primär die Zahlung meiner Arbeit, sondern die umfassende Einigung der Ehegatten! Wer meine Hilfe will, muss vertraglich akzeptieren, dass der leichtfertige und einseitige Abbruch der Schlichtung auch finanzielle Nachteile mit sich bringt.

Eine weitere wichtige Voraussetzung für den Erfolg ist die Mitarbeit lebens- und fachkundiger Kollegen. Die Senate der Oberlandesgerichte sind mit 3 Richtern besetzt und hierfür gibt es gute Gründe: „6 Augen sehen eben in der Regel mehr als 2!“ Deshalb arbeite ich in Schlichtungsfällen selten alleine, sondern in der Regel begleitend mit lebens- und berufserfahrenen „Kollegen“, die wie bei einem Kollegialgericht ihre eigene Sichtweise und Bewertung des Falles in die Lösung einbringen.

Falls Sie mehr erfahren wollen, sollten Sie einen Besprechungstermin vereinbaren.         

Dr. Andreas Ruck

  • Kaufmännische Lehre bei Mannesmann Demag in Duisburg
  • Abitur auf dem 2. Bildungsweg in Essen
  • Jurastudium in Bochum
  • Juristisches Referendariat in Essen und Promotion an der Ruhr-Universität Bochum
  • Seit 1985 Scheidungsanwalt in Stuttgart, ab 1988 als Partner in Kanzlei Rabaa · Vogel · Ruck, später in Kanzlei RVR Rechtsanwälte
  • Von 2008 – 10/2022 Kanzlei RUCK | MEHRLE, Stuttgart
  • Rechtsanwalt für Familienrecht | Scheidung | Schlichtung


KANZLEI RUCK – Familienrecht in Stuttgart
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Rechtsanwaltskammer Stuttgart
Tel.: 0711 - 222 155-0
Fax: 0711 - 222 155-11
info@rak-stuttgart.de

 

Berufsrechtliche Regelungen

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l BRAO – Bundesrechtsanwaltsordnung
l BORA - Berufsordnung für Rechtsanwälte
l RVG - Rechtsanwaltsvergütungsgesetz
l Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)
l Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) v. 09.03.2000 (BGBl. I S. 182)
l Gesetz über die Tätigkeit europäischer Rechtsanwälte in Deutschland (EuRAG) v. 09.03.2000 (BGBl. I S. 182)

Berufshaftpflichtversicherung
Die Berufsträgerinnen und Berufsträger der Kanzlei Ruck sind berufshaftpflichtversichert bei der Allianz Versicherungs-Aktiengesellschaft (Allianz Versicherungs-AG, 10900 Berlin). Der räumliche Geltungsbereich des Versicherungsschutzes umfasst die Rechtsberatung in den Mitgliedsstaaten und erfüllt mindestens die gesetzlichen Anforderungen nach § 51 Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO).

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